Späte Erkenntnis! – Mehr Personal erforderlich

Die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages hat sich am 18.4.2018 mit der Personalsituation in der Kranken- und Altenpflege beschäftigt.

Die Erkenntnis ist nicht neu, aber jetzt haben Fachleute und Politik einhellig festgestellt: Alten- und Krankenpflege benötigen mehr Personal, eine Tatsache, die ich bereits 1991 !!! in einer Untersuchung und in Veröffentlichungen nachgewiesen habe: s. a. Altenpflege 7/1991: „Die Situation der bedrängend. Bricht die Pflege zusammen, weil die Personalschlüssel nicht ausreichen?“
Link zum Artikel: 

Jetzt besteht die Aufgabe aller darin, Lösungen schnellstmöglich zu entwickeln. Dieser Aufgabe scheinen sich die Beteiligten bewusst zu sein.
Es bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die weiteren Debatten führen. Wird endlich ein Durchbruch gelingen, das Pflegesystem umzukrempeln und das zu tun, was seit 27 Jahren überfällig ist?
Würdevolle und individuelle Pflege und Begleitung erfordert Zeit und
Zeit bedeutet Personal-Ressourcen, quantitativ und qualitativ. 

Die zusätzlichen Stellen in der stationären Pflege von 8000 Fachkräften stellen nicht die erforderliche Lösung dar. Diese 8000 Stellen sind lediglich eine nachträgliche Korrektur im System. Damit wird die ursprünglich befristete Regelung, Behandlungspflege über die Pflegeversicherung mit den Pflegesätzen abzugelten, die nun 23 Jahre praktiziert wird, aufgehoben.
In der Folge wird zukünftig Behandlungspflege in der stationären Pflege vergleichbar wie in der ambulanten Pflege über die Krankenversicherung finanziert. Konkret heißt dies, die 8000 Stellen belasten die Krankenkassen und nicht das Budget der Pflegekassen. 

Das Pflegesystem wird somit noch keine zusätzliche Leistung für den Aufbau des Pflegepersonals erbringen, hier besteht noch viel Luft nach oben. Erforderlich sind mindestens 45.000 zusätzliche Stellen. 

Die Sitzungsunterlagen sowie die Zusammenfassung der Beiträge sind unter dem folgenden Link zu finden:

 

Aufnahmestopp in NRW-Pflegeheimen

Gemäß Rheinischer Post vom 3. April 2018 bestätigt das zuständige Ministerium, dass am 1.8.2018 endgültig die Übergangsfrist für die Umsetzung der 80-prozentigen Einzelzimmerquote in allen NRW-Pflegeeinrichtungen endet. Die Konsequenz für die rund 550 Pflegeeinrichtungen, die dieses Ziel nach 15 Jahren Anpassungszeit nicht erreichen, lautet: Einzugsstopp.

Konkret heißt dies, dass ein freiwerdender Platz in einem Doppelzimmer nicht wieder vergeben werden darf, so lange bis die 80 Prozent Einzelzimmer in der Einrichtung nachgewiesen sind. Es ist davon auszugehen, dass die Heimaufsichten diesem Prozess engmaschig begleiten werden.

Um den steigenden Nachfragebedarf nach Kurzzeitpflege zu bedienen,
wurde vom Ministerium eine Abweichung von der WTG-Auflage eingeräumt. Hiernach dürfen Kurzzeitpflegeplätze in Doppelzimmern bis 2021 beibehalten werden.

Einige Träger-Vertreter beklagen inzwischen, dass durch diese Regelung pflegebedürftige Menschen unversorgt blieben. Und ein privater Trägerverband argumentiert, dass bestehende Plätze wegen einer politischen Entscheidung abgebaut würden, obwohl die Nachfrage nach Doppelzimmern immer noch hoch sei.

Solche Argumente beweisen nur, dass Träger seit Jahren geschlafen und eben nicht die Interessen älterer auf Pflege angewiesen Menschen vertreten haben. Und die “hohe Nachfrage von Doppelzimmern” als Argument gegen die WTG-Umsetzung zu verwenden, ist völlig daneben und wenig professionell.