Neue Vorschläge zur Reform der Pflegeversicherung

Die beiden großen kirchlichen Fachverbände für Altenarbeit und Pflege DEVAP – Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. sowie  VKAD –  Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. haben ein gemeinsames Positionspapier zur Weiterentwicklung des Pflegeversicherungssystems veröffentlicht.
Hier gehts zum Positionspapier!

Um die enormen Herausforderungen zu bewältigen, die die alternde Gesellschaft mit sich bringt, braucht es nach Auffassung der beiden Verbände eine langfristige Strategie und einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung.

DEVAP und VKAD beschreiben dafür die wesentlichen Eckpunkte, die schrittweise umgesetzt, aber zielstrebig und mutig angegangen werden müssten: 

  • Umsetzung des echten Teilkaskoprinzips in der Pflegeversicherung, damit Pflege für die Menschen bezahlbar wird und nicht in die Armut führt. 
  • Überwindung der ambulanten und stationären Sektoren zur Stärkung wohnortunabhängiger Pflegearrangements und zur Klärung der Finanzierungszuständigkeiten.
  • Stärkung der Zivilgesellschaft mit Honorierung der Angehörigenpflege, mit der Verbesserung gesellschaftlicher Partizipation und einem finanzierten Quartiermanagement.  
  • Ausbau und finanzielle Förderung einer zukunftsfähigen, seniorengerechten Infrastruktur als kommunale Pflichtaufgabe. 
  • Orientierung des Pflegemarktes am Gemeinwohl, damit Pflegeeinrichtungen nicht zum Spekulationsobjekt werden und ihrem Auftrag wertorientiert nachkommen können. 
  • Eine sozial gerechte Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die weitere Einkommensarten berücksichtigt und die private und gesetzliche Pflegeversicherung zusammenführt.

Dieser Paradigmenwechsel sei nach Auffassung der Verbände finanzierbar. Mit einem angemessenen gesetzlichen Eigenanteil, der einheitlichen Zuordnung der Behandlungspflege zur Krankenkasse, der Heranziehung alle Einkommensarten, Einsparungen im bisherigen Wildwuchs von Sach-, Geld- und Kombinationsleistungen und mit einem allenfalls moderaten Anstieg des Versicherungsbeitrages könne der finanzielle Spielraum geschaffen werden, den die Pflegeversicherung dringend für ihre „Kernleistung Pflege” und für die echte Pflegeteilkaskoversicherung benötige.

Beide Bundesfachverbände vertreten über 2200 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, über 1500 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste, rund 200 Altenpflegeschule mit der entsprechenden Zahl an Ausbildungsplätzen sowie zahlreiche Altentagesstätten, Initiativen und Selbsthilfegruppen.

Wohltätiger Zwang? Ethik in der Pflege!

Bewohner- bzw. Kundenorientierung wird noch in vielen Pflegeheimen verwechselt mit “Über-Fürsorge”, die dann Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Demenz in die „Schutzhaft der Nächstenliebe“ nimmt und nicht die Wünsche, Bedarfe, Bedürfnisse sowie noch vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen der älteren Menschen im Blick hat.

Noch weniger akzeptabel sind mit Fürsorge begründete Zwangsmaßnahmen, die in vielen Feldern des Sozial- und Gesundheitswesens verbreitet sind.

Anwendung von Zwang in solchen professionellen Sorge-Beziehungen stellt  einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen dar und ist folglich in besonderem Maße ethisch und rechtlich rechtfertigungspflichtig.

Zwangsmaßnahmen bei „störenden“ Verhalten werden nicht selten auch in diesen Situationen mit der Fürsorge für diese Personen und deren Wohl gerechtfertigt.

Bei Pflegekräften besteht zudem die Furcht, dafür verantwortlich gemacht zu werden, wenn ein pflegebedürftiger Mensch, zum Beispiel durch einen Sturz, Schaden nimmt, der durch ein Bettgitter hätte verhindert werden können.

Dadurch kommt es oft zu Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (Bettgitter, Gurte, Vorenthalten von Gehhilfen, Abschließen von Zimmertüren und andere mechanische oder medikamentöse Fixierungen) oder zu zwangsweise durchgesetzten Pflegehandlungen, “weil man es gut mit ihm meint“.

Beispiele hierfür sind das Aufnötigen eines veränderten Ernährungs- und Trinkverhaltens, das nicht den eigenen Gewohnheiten beziehungsweise Bedürfnissen entspricht oder forcierte Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme u.a.

Eine aktuelle Stellungnahme des Ethikrates, die Sie hier lesen können, nimmt sich dieser Problematik an, auch unter welchen Voraussetzungen Zwangsmaßnahmen gerechtfertigt sein können und entwickelt einen normativen Orientierungsrahmen mit Grundsätzen und Empfehlungen (ab S. 229ff).

Diese Stellungnahme „Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung“ sollte Pflichtlektüre in allen Sozialunternehmen sein.

Das Spannungsverhältnis zwischen Autonomiesicherung und Schutz greift auch das Projekt „Pflege ohne Gewalt?“ auf, das ich in meiner Zeit als CBT-Geschäftsführer unter der Projektleitung von Frau Wappenschmidt-Krommus initiiert  und gemeinsam mit Thomas Klie und Thomas Pfundstein in der KDA-Reihe „Vorgestellt“ Heft 72, veröffentlicht habe.

Die Ergebnisse dieses Projektes können Träger und Mitarbeitende in der Pflege im Umgang mit Gewalt- und freiheitseinschränkenden und -entziehenden Maßnahmen sensibilisieren und Anregungen für die tägliche Arbeit geben.

Lesen Sie auch zu dieser Thematik hier  meinen Beitrag „Gewalt in der Pflege – Licht auf die Schattenseiten.”

Ganz aktuell hat das ZQP – Zentrum für Qualität in der Pflege – einen neuen Ratgeber “Gewalt vorbeugen. Praxistipps für den Pflegealltag” veröffentlicht, den Sie hier  einsehen können.

Dieser Ratgeber richtet sich an pflegende Angehörige und gibt Antworten auf grundlegende Fragen, zum Beispiel, was genau Gewalt in der Pflege sein kann, warum sie vorkommt und welche Grundlagen beachtet werden sollten, um vorbeugen zu können. Außerdem bietet die Schrift viele praktische Empfehlungen, unter anderem wie man das Selbstwertgefühl pflegebedürftiger Menschen stärken, herausforderndes Verhalten von Menschen mit Demenz begegnen und akute Aggressionen entschärfen kann.

 

Die Kommerzialisierung wird es nicht richten

Alexander Künzel, bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden als Vorstandsvorsitzender der Bremer Heimstiftung, hat sich in einem Kommentar für das KDA  kritisch zur “kommerziellen Pflege” mit ihren “Rendite-Strategien” trotz der dramatischen Folgen von Unterversorgung und Leistungsrationierung in Folge mangelnden Fachkräftemangels geäußert.

Pointiert schreibt er:

“Nur die kommerzielle Pflege flötet unverdrossen ihr süßes Rendite-Lied.”

Und weiter:

” Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge ( ob Kinderbetreuung, ob Schulbildung, ob Gesundheit, ob Pflege) taugen schlichtweg nicht als Objekte eines renditegetriebenen Marktgeschehens. Es ist nicht nur die Frage einer sozial-ethischen Haltung… nein, es ist vielmehr auch die Frage einer verantwortlichen Zukunftssicherung unseres Gemeinwesens im demographischen Wandel.”

Link zum Beitrag

Mit Alexander Künzel habe ich in meiner Zeit als Geschäftsführer der CBT über drei Jahrzehnte eng, konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten dürfen.

Alexander Künzel kann zurecht als Vordenker und Kämpfer für den Quartiersbezug von Heimen bezeichnet werden. Er hat die Bremer Heimstiftung zu einem vorbildlichen Sozialunternehmen aufgebaut, geprägt und weiterentwickelt.

Uns beide verband immer die Grundüberzeugung, dass die “behäbige Altenpflegelandschaft” aufzumischen sei und dass auch im Alter und bei schwersten Einschränkungen die individuelle Würde eines Menschen unantastbar ist und diese Würde jeden Tag aufs Neue dem System Heim und den Mitarbeitenden abverlangt werden muss.