Wohltätiger Zwang? Ethik in der Pflege!

Bewohner- bzw. Kundenorientierung wird noch in vielen Pflegeheimen verwechselt mit “Über-Fürsorge”, die dann Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Demenz in die „Schutzhaft der Nächstenliebe“ nimmt und nicht die Wünsche, Bedarfe, Bedürfnisse sowie noch vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen der älteren Menschen im Blick hat.

Noch weniger akzeptabel sind mit Fürsorge begründete Zwangsmaßnahmen, die in vielen Feldern des Sozial- und Gesundheitswesens verbreitet sind.

Anwendung von Zwang in solchen professionellen Sorge-Beziehungen stellt  einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen dar und ist folglich in besonderem Maße ethisch und rechtlich rechtfertigungspflichtig.

Zwangsmaßnahmen bei „störenden“ Verhalten werden nicht selten auch in diesen Situationen mit der Fürsorge für diese Personen und deren Wohl gerechtfertigt.

Bei Pflegekräften besteht zudem die Furcht, dafür verantwortlich gemacht zu werden, wenn ein pflegebedürftiger Mensch, zum Beispiel durch einen Sturz, Schaden nimmt, der durch ein Bettgitter hätte verhindert werden können.

Dadurch kommt es oft zu Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (Bettgitter, Gurte, Vorenthalten von Gehhilfen, Abschließen von Zimmertüren und andere mechanische oder medikamentöse Fixierungen) oder zu zwangsweise durchgesetzten Pflegehandlungen, “weil man es gut mit ihm meint“.

Beispiele hierfür sind das Aufnötigen eines veränderten Ernährungs- und Trinkverhaltens, das nicht den eigenen Gewohnheiten beziehungsweise Bedürfnissen entspricht oder forcierte Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme u.a.

Eine aktuelle Stellungnahme des Ethikrates, die Sie hier lesen können, nimmt sich dieser Problematik an, auch unter welchen Voraussetzungen Zwangsmaßnahmen gerechtfertigt sein können und entwickelt einen normativen Orientierungsrahmen mit Grundsätzen und Empfehlungen (ab S. 229ff).

Diese Stellungnahme „Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung“ sollte Pflichtlektüre in allen Sozialunternehmen sein.

Das Spannungsverhältnis zwischen Autonomiesicherung und Schutz greift auch das Projekt „Pflege ohne Gewalt?“ auf, das ich in meiner Zeit als CBT-Geschäftsführer unter der Projektleitung von Frau Wappenschmidt-Krommus initiiert  und gemeinsam mit Thomas Klie und Thomas Pfundstein in der KDA-Reihe „Vorgestellt“ Heft 72, veröffentlicht habe.

Die Ergebnisse dieses Projektes können Träger und Mitarbeitende in der Pflege im Umgang mit Gewalt- und freiheitseinschränkenden und -entziehenden Maßnahmen sensibilisieren und Anregungen für die tägliche Arbeit geben.

Lesen Sie auch zu dieser Thematik hier  meinen Beitrag „Gewalt in der Pflege – Licht auf die Schattenseiten.”

Ganz aktuell hat das ZQP – Zentrum für Qualität in der Pflege – einen neuen Ratgeber “Gewalt vorbeugen. Praxistipps für den Pflegealltag” veröffentlicht, den Sie hier  einsehen können.

Dieser Ratgeber richtet sich an pflegende Angehörige und gibt Antworten auf grundlegende Fragen, zum Beispiel, was genau Gewalt in der Pflege sein kann, warum sie vorkommt und welche Grundlagen beachtet werden sollten, um vorbeugen zu können. Außerdem bietet die Schrift viele praktische Empfehlungen, unter anderem wie man das Selbstwertgefühl pflegebedürftiger Menschen stärken, herausforderndes Verhalten von Menschen mit Demenz begegnen und akute Aggressionen entschärfen kann.