Aufnahmestopp in NRW-Pflegeheimen

Gemäß Rheinischer Post vom 3. April 2018 bestätigt das zuständige Ministerium, dass am 1.8.2018 endgültig die Übergangsfrist für die Umsetzung der 80-prozentigen Einzelzimmerquote in allen NRW-Pflegeeinrichtungen endet. Die Konsequenz für die rund 550 Pflegeeinrichtungen, die dieses Ziel nach 15 Jahren Anpassungszeit nicht erreichen, lautet: Einzugsstopp.

Konkret heißt dies, dass ein freiwerdender Platz in einem Doppelzimmer nicht wieder vergeben werden darf, so lange bis die 80 Prozent Einzelzimmer in der Einrichtung nachgewiesen sind. Es ist davon auszugehen, dass die Heimaufsichten diesem Prozess engmaschig begleiten werden.

Um den steigenden Nachfragebedarf nach Kurzzeitpflege zu bedienen,
wurde vom Ministerium eine Abweichung von der WTG-Auflage eingeräumt. Hiernach dürfen Kurzzeitpflegeplätze in Doppelzimmern bis 2021 beibehalten werden.

Einige Träger-Vertreter beklagen inzwischen, dass durch diese Regelung pflegebedürftige Menschen unversorgt blieben. Und ein privater Trägerverband argumentiert, dass bestehende Plätze wegen einer politischen Entscheidung abgebaut würden, obwohl die Nachfrage nach Doppelzimmern immer noch hoch sei.

Solche Argumente beweisen nur, dass Träger seit Jahren geschlafen und eben nicht die Interessen älterer auf Pflege angewiesen Menschen vertreten haben. Und die “hohe Nachfrage von Doppelzimmern” als Argument gegen die WTG-Umsetzung zu verwenden, ist völlig daneben und wenig professionell.